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Wichtige Informationen

Hinweis: Die Formularsitzung läuft nach 20 Minuten ohne Benutzereingaben ab.

Dieses Formular ist auch in englischer Sprache verfügbar.

This form is available in English as well.

Bitte beachten Sie, dass wir in dringenden und zeitkritischen Fällen sowie Sachverhalten welche Sofortmaßnahmen durch die Polizei erforderlich machen, eine persönliche Kontaktaufnahme mit der Polizei empfehlen.

Hierunter fallen zum Beispiel das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Sachverhalte bei welchen der Täter noch in der Nähe ist oder gerade flüchtet sowie Einbrüche und Tatorte an denen Spuren gesichert werden müssen.

Insbesondere bei schwerwiegenden Delikten gegen Personen wählen Sie bitte unverzüglich den

NOTRUF 110

Rechtlicher Hinweis

Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu Unrecht verdächtigt, macht sich strafbar (§§ 145d, 164 StGB).

Ebenso kann man sich in bestimmten Fällen durch Nichtanzeige bestimmter geplanter Straftaten, oder durch Begünstigung bzw. Vereiteln der Bestrafung eines Täters strafbar machen (§§ 138, 257, 258 StGB).

Bitte beachten Sie die nachfolgenden strafrechtlichen Bestimmungen.

Nach dem Gesetz haben Sie das Recht, Angaben zu verweigern, mit denen Sie sich selbst oder Angehörige der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würden (§§ 52, 55, 57 bzw. 136 StPO).

Antragsdelikte können gemäß § 77b StGB nur verfolgt werden, wenn Geschädigte oder deren gesetzlicher Vertreter schriftlich oder zu Protokoll eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen. Der Strafantrag ist bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. Eine Aufzählung der Antragsdelikte finden Sie hier.

Merkblatt Privatklagedelikte

Gemäß § 374 Abs.1 StPO können vom Verletzten im Wege der Privatklage bestimmte Straftaten verfolgt werden, ohne dass es einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf. Eine Aufzählung der betroffenen Straftaten finden Sie hier.